Kurbeitrag

Staatlich anerkannter Luftkurort

Durch die Abgabe des Kurbeitrags unterstützen Sie uns, Ihnen auch in Zukunft ein attraktives Angebot an touristischen Leistungen und Einrichtungen bieten zu können.

Nachdem Sie bei Ihrem Beherbergungsbetrieb den dort bereitstehenden Meldeschein ausgefüllt haben, erhalten Sie Ihre persönliche KurKarte. Mit dieser können Sie eine Vielzahl von kostenlosen und ermäßigten Leistungen in Anspruch nehmen. Oder Sie geben Ihren Meldeschein direkt in der Touristinformation ab und erhalten im Gegenzug die KurKarte.

Wer muss Kurbeitrag bezahlen?
Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich im Markt Gößweinstein aufhalten, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben, und denen die Inanspruchnahme der touristischen Einrichtungen geboten wird.

Wofür wird der Kurbeitrag erhoben?
Der Kurbeitrag ist eine öffentliche Abgabe. Gößweinstein bietet Ihnen umfangreiche Serviceleistungen und Infrastrukturen für einen unvergesslichen Urlaub in der Fränkischen Schweiz.

Wie hoch ist der Kurbeitrag?
Der Kurbeitrag beträgt pro Tag:

1,- € für alle Personen ab Vollendung des 14. Lebensjahres.

0,50 € für Schwerbehinderte mit mindestens 80 Prozent Behinderung

Beitragsfrei sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie notwendige Begleitpersonen von Behinderten mit entsprechendem Ausweis. 

Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Die Tage der An- und Abreise werden als ein Aufenthaltstag berechnet.

Er ist vom Vermieter pro Monat abzuführen, spätetens am 5. Werktag des Folgemonats. Formulare dafür sind in der Tourist-Info erhätlich. Oder direkt zum Herunterladen und Ausdrucken hier.

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